Von „A“ wie Auslegeware bis „Z“ wie Zählerstand
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aus: StadtBlick 11 | 2003
Was bei der Übergabe einer Mietwohnung oder eines Gewerberaumes beachtet werden muss
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Patricia Friebel (links) von der Bayerischen Immobilien Gruppe bei einer Wohnungsübergabe.
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Der Mietvertrag ist unterschrieben, der Einzugstermin steht fest, nun müssen die neue Wohnung oder das neue Büro im Waldschlösschenareal noch offiziell übergeben werden. Ein Anruf bei der Bayerischen Immobilien Gruppe (BIG) genügt und der Termin wird vereinbart.
„Am besten macht man das tagsüber“, erläutert Sabina Schöne, Sachbearbeiterin bei der Bayerischen Immobilien Gruppe in Dresden. „Bei Tageslicht sieht man am besten, ob alles seine Richtigkeit hat, etwa der Anstrich der Wände oder die Sauberkeit der Auslegeware.“ Zusammen mit der Sachbearbeiterin und Axel Neumann, dem technischen Objektbetreuer, besichtigt der künftige Mieter die Wohnung oder das Büro und die zugehörigen Nebenräume, etwa den Keller. Dabei sollte man sich ruhig etwas Zeit nehmen und alles genau betrachten, denn das Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument. Es wird von Mieter und Vermieter unterschrieben und ist eine Anlage zum Mietvertrag. Bei eventuellen späteren Unstimmigkeiten über Mängel wird es zu Rate gezogen – im Extremfall auch vor Gericht. Schließen Türen und Fester richtig? Entspricht die Renovierung durch den Vormieter meinen Ansprüchen? Sind die Armaturen in Bad und WC in Ordnung und funktionieren alle Geräte in der Einbauküche? Welche Mängel müssen noch vor Einzug beseitigt werden und worüber kann ich hinweg sehen, möchte es aber im Protokoll vermerkt haben?
In der Einbauküche werden die Schranktüren geprüft, die Herdplatten kurz angestellt und ein Blick in Kühlschrank und Spülmaschine geworfen. Sieht alles sehr gut aus – aber was ist, wenn der Mieter später bei der Benutzung feststellt, dass ein Küchengerät doch defekt ist oder der Hängeschrank, wenn er voller Geschirr steht, bedenklich wackelt? „In so einem Fall sollte der Mieter sich umgehend an uns wenden“, rät Sabina Schöne. „Wir kümmern uns dann um die Angelegenheit.“
Besonders wichtig sind natürlich die Zählerstände der Wasseruhren und Stromzähler und die Verbrauchsstände der Heizungen – Wohnungen und Büros im Waldschlösschenareal beziehen übrigens Fernwärme von der DREWAG. Die Zahlen werden sorgfältig im Übergabeprotokoll vermerkt, denn selbstverständlich bezahlt niemand gern die Rechnungen des Vormieters. Während Wasser und Abwasser vom Vermieter geregelt werden, muss sich jeder Mieter selbst um Strom und Telefon kümmern. „Wir füllen ein Formular aus, mit Name, Adresse und dem Stand der Stromzähler“, erklärt die Sachbearbeiterin. „Das kann der Mieter dann an die DREWAG schicken oder an jeden anderen Stromanbieter seiner Wahl.“
Zu guter Letzt erhält der Mieter natürlich die Schlüssel. Zusammen mit dem Übergabeprotokoll wird eine Mappe mit den Ansprechpartnern bei der Bayerischen Immobilien Gruppe und den Nummern für den Notfall überreicht. Auch ein Hinweis auf die Meldestelle im Ortsamt Neustadt fehlt nicht. Diese Informationen sollte man griffbereit aufbewahren, etwa in dem Ordner mit dem Mietvertrag.
Für gewerbliche Mieter ist das Vorgehen im Grunde nicht anders als bei der oben beschriebenen Übergabe einer Wohnung. Aber für sie hat die Bayerische Immobilien Gruppe noch ein besonders interessantes Angebot parat. Die DDkom, ein Dresdner Telekommunikationsdienstleister, bietet Telefondienste und Datenübermittlung über Breitbandkabel an, also Standleitungen ins Internet und schnelle Verbindungen im DSL-Standard. Das gesamte Waldschlösschenareal ist verkabelt, so dass jeder eine Zugriffsmöglichkeit auf diese Dienstleistungen hat.
Was bei der Übergabe beachtet werden muss:
• Zählerstände (Wasser, Strom, Heizung) ablesen und im Protokoll vermerken
• Türen und Fenster überprüfen, Geräte in der Einbauküche/Teeküche in Ordnung?
• Mängel zur Beseitigung oder zur Kenntnisnahme ins Protokoll aufnehmen
• Protokoll unterschreiben und zusammen mit dem Mietvertrag aufbewahren
Außerdem zu klären:
• Stromversorger und Telefongesellschaft auswählen und anmelden
• Ab- und Anmeldung bei der Meldestelle im Ortsamt
• Meldung bei der GEZ für die Rundfunkgebühren
Text: Gundula Schmidt-Graute | Foto: Ralf U. Heinrich
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